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Hausordnung

Hausordnung

                        der Johann-Heinrich-Bolte-Grundschule Fehrbellin

(gültig ab  11.10.2022)

 

1.  Umgang miteinander

Unsere Schule ist eine große Gemeinschaft von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulpersonal.

Damit sich alle wohlfühlen, haben wir Verständnis für andere, nehmen Rücksicht besonders

auf die Kleineren und sind tolerant. Auf keinen Fall lösen wir Konflikte mit Gewalt.                                                    Auch Gewaltspiele wollen wir an unserer Schule nicht spielen. Das Eigentum unserer Mitschüler                                    

dürfen wir nicht wegnehmen, auch nicht zum Spaß.

 

Beschimpfungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Anwendung von Gewalt, abfällige Bemerkungen und das Ausgrenzen von Mitschülern werden an unserer Schule nicht geduldet.

 

Wir grüßen uns freundlich.

 

 

2. Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts

 

Wir kommen jeden Tag vorbereitet in den Unterricht. Dazu gehört, dass alle mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben erledigt wurden, alle Arbeitsmittel vollständig bereit sind und wir pünktlich im Unterrichtsraum erscheinen.

 

Mit Unterrichtsbeginn wollen alle Schüler viel lernen, deshalb stören wir den Unterricht nicht.

 

 

3. Regeln im Schulgebäude

 

Im Schulhaus wollen wir, um Unfälle zu vermeiden, nicht rennen, drängeln und toben. Unsere Klassen- und Fachräume halten wir ordentlich und sauber. Papier gehört nicht auf den Fußboden. Abfälle gehören in die Sammelbehälter, denn wir wollen 100%ige Mülltrennung. Das Beschmieren von Tischen und anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Böswilliges Beschmutzen der Toilettenräume wird bestraft.

 

Wir achten darauf, Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel (z. B. PC, Modelle, Bücher) nicht zu beschädigen.

 

Ohne Anwesenheit einer Aufsichtsperson werden die Fenster in den Räumen gekippt und nicht vollständig geöffnet.

 

Wir achten darauf, Wertgegenstände und Geld nicht unbeaufsichtigt im Klassenraum und auf den Fluren zu lassen. Technische Geräte wie Handy usw. bleiben während des Schultages bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet.

Nach Unterrichtsschluss stellen wir die Stühle hoch und verlassen unseren Arbeitsplatz ordentlich und sauber.                                                                                                                                          

Smartwatches sind im Schulalltag nicht erwünscht bzw. nicht notwendig.

Wenn sie doch mitgebracht werden, müssen sie ausgeschaltet sein und in einer verschlossenen Tasche aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.

 

                                                                                                                     

4.    Regeln auf dem Schulgelände

 

4.1. Pausenhof und Spielplatz

 

Die Hofpausen sind zur Erholung aller Schüler gedacht und deshalb sehr wichtig.                                                             Wir verlassen die Unterrichtsräume zügig.

 

Auf dem oberen Pausenhof können wir uns vielseitig bewegen. Dazu stehen uns Spielgeräte zur Verfügung, mit denen wir ordentlich umgehen und die wir am Ende der Pause in das Spielgerätehaus zurückbringen und dort vernünftig ablegen.

 

Das Betreten aller Hänge und Böschungen auf dem Schulgelände ist verboten. Der Aufenthalt im Bereich des Fahrradständers ist untersagt.

 

Die festen Spielgeräte wie Rutsche, Wippe usw. werden nicht zweckentfremdet benutzt und wir gehen vorsichtig damit um.

 

Das Werfen, Schießen oder Kicken mit gefährlichen Gegenständen (Schneebälle, Turnbeutel, Kastanien, Steine usw.) ist nicht erlaubt. Ballspiele sind auf dem gesamten Schulgelände nicht

gestattet.

 

Während der Pausenzeiten darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Das eingezäunte Teichgelände darf ohne Begleitperson wie Lehrer, Horterzieher oder Hausmeister nicht betreten werden.

 

Nach dem Klingeln suchen wir zügig die Klassenräume auf und bereiten uns auf die nächste Stunde vor. Dabei achten wir darauf, nicht zu drängeln oder zu schubsen.

 

 

4.2. Verhalten vor und nach dem Unterricht

 

4.2.1. Vor dem Unterricht

 

Die Frühaufsicht beginnt um 07.10 Uhr. Der Einlass erfolgt um 07.15 Uhr. Wir achten darauf, nicht früher auf dem Schulgelände zu sein.

 

Auf dem Weg zur Schule überqueren wir die Straße auf dem dafür vorgesehenen Fußgängerüberweg. Dort steigen wir vom Fahrrad und schieben. Auf dem gesamten Schulgelände schieben wir das Rad, um andere Personen nicht zu gefährden. Dasselbe gilt für das Skateboard.

 

Wir benutzen den Eingang auf dem Schulhof. Wenn wir mit dem Bus zur Schule kommen, betreten wir das Schulgelände am Eingangstor. Wir laufen nicht über den Parkplatz.

 

                                                                                                                                            

4.2.1. Nach dem Unterricht

 

Alle Buskinder warten auf den festgelegten Plätzen und fahren mit ihrem Bus. Im Bus bleiben wir auf unseren Plätzen sitzen und stören den Busfahrer nicht durch übermäßige Lautstärke.

 

Das Verlassen des Schulgeländes zwischen Unterrichtsschluss und Busabfahrt ist nicht gestattet.

                                                                                                                                 

 

4.3. Verhalten im Essenraum

 

Wenn wir den Essenraum betreten, hängen wir unsere Jacken an die dafür vorgesehenen Haken und stellen uns ruhig und ohne zu drängeln an der Essenausgabe an.

 

Alle Kinder wollen das Essen in einer angenehmen Atmosphäre zu sich nehmen.

 

Wir unterhalten uns leise, achten auf gute Tischsitten und benutzen gegebenenfalls Messer und Gabel. Nach Beendigung des Essens reinigen wir die Teller von Speiseresten und wischen unseren Platz ab.

 

Beim Verlassen des Essenraumes schließen wir die Tür.

 

 

 

Epilog

 

Alle Schüler, Lehrer und Gäste (sowie Personal) möchten sich an der Johann-Heinrich-Bolte-Grundschule wohlfühlen. Aus diesem Grund halten sich alle an die Hausordnung.

 

Wenn alle mit den Mitschülern, Lehrern und Gästen so umgehen, wie sie es selbst erwarten, können alle ein friedliches Miteinander garantieren.

                                                                                                                     

5. Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Hausordnung

 

1. Absichtliches Beschädigen oder Zerstören von Schuleigentum und Eigentum eines                         

    Mitschülers:

 

                                               Ersetzen + schriftliche Verwarnung

 

 

2. Beleidigung, Ausgrenzung, Mobbing eines Mitschülers:

 

                                               Entschuldigung (schriftlich)

 

 

 

3. Handybenutzung während des Schultages:

 

    . bei erstmaligem Verstoß – Verwarnung

    . bei Wiederholung – Einzug des Handys bis zur Abholung durch die Eltern

      Dabei übernimmt die Schule keinerlei Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung

      der Geräte. Ein Schadenersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

4. Smartwatches

 

    Die Benutzung von Smartwatches und ähnlichem ist während des Schultages ebenfalls 

    untersagt. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust, Diebstahl oder

    Beschädigung der Geräte.

 

5. Mutwilliges Beschmutzen der Einrichtungsgegenstände in den

    Klassenräumen, Toiletten und des Speiseraumes

 

                                               Reinigungsarbeiten

 

6. Bei Bedrohung und Anwendung von Gewalt

 

    Je nach Schwere des Vergehens wird über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

    entschieden.

 

Zuzüglich der entsprechenden Sanktionen wird der entsprechende Teil der Hausordnung abgeschrieben (handschriftlich).

 

  

Beraten von der Lehrerkonferenz:               20. 06. 2022   

 

Von der Schulkonferenz beschlossen am:    10. 10. 2022