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Hygienekonzept

Corona-Hygieneplan der Johann-Heinrich-Bolte-Grundschule Fehrbellin
Stand: 11. 08. 2020
Vorbemerkung:

Der vorliegende Corona-Hygieneplan gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht. Alle
Personen, die das Schulgebäude betreten, sind dazu angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der
Gesundheitsbehörden zu beachten.

 

1. Persönliche Hygiene
Wichtigste Maßnahmen:
• Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des
Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) zu Hause
bleiben und sich schnellstmöglich an den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst
wenden.

 

• Mindestens 1,50 Meter Abstand zu Personen halten.

 

• Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht
an Mund, Augen und Nase fassen.

 

• Keine Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln.

 

• Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen, wie z. B. Türklinken möglichst minimieren,
z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

 

• Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Einweg-
Taschentuch.

 

• Maskenpflicht

Alle Personen im Schulgebäude tragen in Fluren, Treppenhäusern, Gängen und beim
Anstehen im Speiseraum eine Mund-Nase-Bedeckung.

 

• Gründliche Handhygiene

Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend
ist der Einsatz von SEIFE (siehe auch
https://infektionsschutz.de/haendewaschen/), z. B. nach Husten oder Niesen; nach dem
erstmaligen Betreten des Schulgebäudes.
Händedesinfektion Wird nur dann vorgenommen, wenn das Händewaschen nicht möglich
ist. Das Desinfektionsmittel ist in ausreichender Menge in die trockene Hand zu geben und
bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände zu reiben. Dabei ist auch
die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktionsauberehaende.
de).

 

2. Hygiene in den Räumen der Sporthalle und Sporträume
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch hier ein Abstand von
mindestens 1,50 m eingehalten werden. Nach dem erstmaligen Betreten der Räume sind die Hände
gründlich mit Seife zu waschen. Dasselbe gilt vor Verlassen der Räume. Die Nutzung der evtl.
vorhandenen Duschen ist untersagt.
Reinigung und Desinfektion nach der Nutzung
Alle Oberflächen, wie z. B. die Fußboden, Tische, Stühle, Türklinken, Fenstergriffe, Arbeitsflächen
etc. müssen nach der Veranstaltung gereinigt werden. Hier reicht eine Reinigung mit normalen
Reinigungsmitteln. Eine Reinigung mit Desinfektionsmitteln ist nicht notwendig.
Wenn nach einer Unterrichtsstunde der Raum gewechselt werden muss, sind die Tische von einem
Schüler oder der Lehrkraft mit einem feuchten Lappe abzuwischen.

 

3. Allgemeines
Besondere Ereignisse
• Im Notfall muss erste Hilfe geleistet werden können, wobei Ersthelfende den Eigenschutz
beachten müssen.
• Im Fall von Evakuierungsmaßnahmen (z. B. Feueralarm) haben die Maßnahmen der
Personenrettung Vorrang vor den Infektionsschutzmaßnahmen.
Auftreten von Krankheitszeichen
Die Krankheitsverläufe bei einer SARS-CoV-2-Infektion sind meist unspezifisch, vielfältig und
variieren stark, es gibt also keinen „typischen“ Krankheitsverlauf. Am häufigsten berichtete
Krankheitszeichen sind Husten und Fieber. Möglich sind aber auch eine Reihe weiterer
Krankheitszeichen wie:
• Atemnot
• Muskel- und Gelenkschmerzen
• Halsschmerzen und
• Kopfschmerzen.

 

4. Meldepflicht
Zeigen sich Krankheitszeichen bei Nutzern bzw. Besuchern ist der Aufenthalt im Gebäude bzw. auf
dem Gelände sofort zu beenden. Es wird empfohlen, sich schnellstmöglich an den Hausarzt oder
den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden.

 

5. Konkrete Maßnahmen
Infektionsschutz
Zusätzlich sind in allen Eingangsbereichen, vor dem Lehrerzimmer, in den Toiletten, auf den Fluren
und im Speiseraum Desinfektionsspender angebracht. Diese werden mehrmals täglich vom
Hausmeister kontrolliert.

 

Arbeitsschutz
Beim Anstellen im Speiseraum besteht Maskenpflicht. Nach jedem Durchgang werden die Tische
vom Küchenpersonal abgewischt.

 

Reinigung
Das Reinigen der Schul- und Lehrertische, des Lehrerzimmers und der Büroräume erfolgt täglich
nach dem Fegen bzw. Wischen der Räume durch die Reinigungskräfte. Die Handläufe, Türklinken
und Lichtschalter werden 2 x täglich durch das Reinigungspersonal abgewischt.
Unterricht / Unterrichtsformen
Es erfolgt nur Frontalunterricht und Förderunterricht in Kleingruppen (klassenstufenweise
getrennt). Das Benutzen von Blasinstrumenten ist untersagt.
In jedem Klassenraum, in dem der Abstand von Lehrertisch zur ersten Schülerbank nicht
eingehalten werden kann, befindet sich auf dem Tisch des Lehrers eine Plexiglasscheibe. Dieser
Spuckschutz befindet sich auch auf dem Tresen des Sekretariats.
Desinfektionstücher für die Reinigung des Kopierers befinden sich im 1.Hilfe-Raum.

 

Pausen
Die Pausen auf dem Schulhof finden gestaffelt statt. Dazu gibt es gesonderte Pläne. (siehe Anlage)
Ansonsten bleiben die Schüler mit dem Lehrer in den kleinen Pausen in ihrem Klassenraum.
Stellplätze
Jede Klasse hat morgens ihren eigenen Stellplatz. Die Schüler werden von den Lehrern abgeholt
und in ihre Klassenräume gebracht.
Alle Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Schule aufhalten (z. B. Elterngespräche,
Helferrunden, Beratungen aller Art), tragen sich ab sofort in eine Besucherliste ein.
Eine Besucherliste wird im Sekretariat ausliegen, beim Hausmeister und eine weitere im
Lehrerzimmer.

 

Christiane Bienek
Rektorin

 

Aktualisierung 26.10.2020
1. Jeder Unterrichtsraum und der Speiseraum werden alle 20 Minuten für 5 Minuten quergelüftet.

 

2. Das Singen im Unterricht wird nur in kleinen Gruppen mit 2 m Abstand bei geöffnetem Fenster
durchgeführt.

 

3. Die Übergabe des Geschirrs und des Bestecks erfolgt durch das Küchenpersonal.
 

4. Die Speiseausteilung erfolgt mit einer Mund-Nase-Bedeckung und mit Handschuhen.
 

Aktualisierung 30.11.2020
1. Es finden keine Aktivitäten im öffentlichen Raum statt. (Schulanlagen sind keine öffentlichen
Räume)

 

2. Es bleibt bei der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den Wartebereichen
bei der Nutzung der Schulbusse.

 

3. Alle Schüler ab dem vollendeten 5.Lebensjahr haben außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nase-
Bedeckung zu tragen.

 

4. Pädagogisches Personal hat im Unterricht (einschließlich Sport) eine Mund-Nase-Bedeckung zu
tragen.

 

5. Pädagogisches und sonstiges Personal sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im
Lehrerzimmer, in den Vorbereitungsräumen und in den Büros verpflichtet.

 

6. Die Besucherkontakte mit Externen sind nur in nicht aufschiebbaren wichtigen Angelegenheiten
zu halten.

 

7. Konferenzen, Dienstberatungen, Fortbildungen, Elterngespräche usw. sind durch alternative
Kommunikationsformen zu ersetzen.

 

8. Der Sportunterricht findet bis 18.12.2020 in allen Jahrgangsstufen ausschließlich im Freien oder
in halbierten Lerngruppen statt.

 

9. Im Musikunterricht darf bis 18.12.2020 nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente
gespielt werden.

 

10. Schulfahrten sind bis 31.01.2021 untersagt.
Rektorin
Chr. Bienek


Aktualisierung 04.01.2021
1. Alle Schüler tragen im Klassenraum einen Mund-Nase-Schutz. Während des Stoßlüftens dürfen
die Masken abgenommen werden.

 

2. Schüler der Klassen 1-4 brauchen die Mund-Nase-Bedeckung nicht auf dem Schulhof zu tragen.
 

3. Der Sportunterricht findet je nach Witterung ausschließlich im Freien statt.
 

4. Das Singen ist gänzlich untersagt, Blasinstrumente dürfen nicht gespielt werden.
 

Rektorin
Chr. Bienek

 

Aktualisierung 17.02.2021
1. Alle Schüler tragen im Klassenraum eine medizinische Maske. Während des Stoßlüftens dürfen
die Masken abgenommen werden.

 

2. Schüler der Klassen 1-4 brauchen die medizinische Maske nicht auf dem Schulhof zu tragen.
 

Rektorin
K. Peter

 

Aktualisierung 23.03.2021
Einbeziehung des Krisenteams
Um eine zeitnahe Abstimmung zwischen den Beteiligten zu gewährleisten, wird das schulinterne
Krisenteam hinzugezogen. Bei regelmäßigen Treffen werden die offiziellen Vorgaben an die
schulspezifischen Gegebenheiten angepasst. Das betrifft vor allem die räumlichen und personellen
Bedingungen, die bei der konkreten Umsetzung berücksichtigt werden müssen.
Die Teststrategie wird ergänzt, wenn die Tests für die Schüler eingetroffen sind und die genaue Vorgehensweise in der
Schule abgestimmt ist.

 

K. Peter
Rektorin


Aktualisierung 12.04.2021
Teststrategie
Ab dem 19. April 2021 wird der Nachweis eines Antigen-Schnelltestes mit negativem
Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schule sein.
Schüler/innen und Schulpersonal haben an zwei nicht aufeinanderfolgenden tagen pro Woche ein
tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen. Auch Erziehungsberechtigte und andere an
Schule Tätige werden zu einem Nachweis verpflichtet.
Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder
einer Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das
Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden
zurückliegendes) negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht
nicht möglich.
Die Schüler/innen verbringen die Lernzeit dann zu Hause, nehmen am Distanzunterricht für die
Lerngruppe teil und werden ansonsten mit Lernaufgaben versorgt.
Die Selbsttests werden in der Regel vor Schulbeginn morgens zu Hause durchgeführt an
bestimmten nicht aufeinanderfolgenden Tagen.
Beginn der Testung ab 19. April 2021

K. Peter
Rektorin

 

Aktualisierung 31.05.2021
Genesende und vollständig geimpfte Personen unterliegen nicht mehr der Testpflicht.
Wandertage und Exkursionen dürfen wieder durchgeführt werden.
K. Peter
Rektorin

 

Aktualisierung 04.08.2021
In den ersten beiden Wochen des Schuljahres 2021/ 22 besteht eine Maskenpflicht für die
Grundschule. Schüler/innen der Jahrgangsstufe 1-6, das pädagogische und sonstige Personal
und Besucher tragen im Innenbereich der Schule eine medizinische Maske. Während des
Stoßlüftens, im Außenbereich der Schule und während des Sportunterrichts entfällt das
Tragen der medizinischen Maske für Schülerinnen und Schüler und dem pädagogischem
Personal.
Für Besucher ist auch im Außenbereich der Schule das Tragen einer medizinischen Maske
verpflichtend.
Ab dem 21.08.2021 ist das Tragen einer medizinischen Maske für SchülerInnen der
Jahrgangsstufe 1-6 bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Testkonzept des Schuljahres 2020/21 wird fortgeführt.

 

Für die Abstandsregeln gilt:
• Zwischen Schüler/-innen ist kein Mindestabstand einzuhalten.
• Zwischen Schüler/-innen und den Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen
Personal ist ebenfalls kein Mindestabstand einzuhalten.
• Zwischen Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal ist der
Mindestabstand von 1,50 Meter zu beachten.
• Ebenso gilt der Mindestabstand von 1,50 Meter im Kontakt mit den Eltern und
sonstigen Dritten.
Im Sportunterricht ist in den jeweiligen Bewegungsfeldern darauf zu achten, dass die
Hygienestandards Beachtung finden.
Im Musikunterricht ist das Singen (inkl. Chorgesang) und das Spielen von Blasinstrumenten
unter Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern und bei guter Belüftung möglich.

 

Lüftung
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft
ausgetauscht und Aerosolansammlungen entgegengewirkt wirkt.
Mehrmals täglich, mindestens nach jeder Unterrichtsstunde, wenn unterrichtsorganisatorisch
möglich alle 20 Minuten, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete
Fenster vorzunehmen. Diese soll zwischen 3 bis 10 Minuten dauern. Eine Fensterlüftung ist
vor jeder Raumnutzung und beim Verlassen umzusetzen.
Zwei vorhandene Luftgüteampeln werden von den Lehrkräften unterstützend genutzt.

 

K. Peter
Rektorin

 

Aktualisierung 23.08.2021
Für Schülerinnen und Schüler gilt in der Schule ab 23.08.2021 keine Maskenpflicht mehr.
K. Peter
Rektorin


Aktualisierung 15.11.2021
Ab Montag, dem 15. November 2021, sind die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe
verpflichtet, in den Innenräumen außer während des Schulsports sowie beim Singen eine
medizinische Maske zu tragen.
Die Testfrequenz wird bis zunächst 05.12.2021 von zwei auf drei Tests in der Schulwoche für
alle nicht-geimpften und nicht-genesenden Schüler/innen und in der Schule Tätigen erhöht.
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Lerngruppe Test Test Test

 

K. Peter
Rektorin

 

Aktualisierung 28.01.2022
In allen Klassen- und Fachräumen werden Lüftungsampeln eingesetzt.
K.Peter
Rektorin


Aktualisierung 14.02.2022
Die Testfrequenz wird vom 14.02.22 von drei auf fünf Testungen pro Schulwoche für alle nichtgeimpften
und nicht-genesenden Schüler/innen und in der Schule Tätigen erhöht.
Ungeachtet dessen sind alle Schüler/innen und Beschäftigte in den Schulen, für die eine
rechtliche Verpflichtung nicht besteht, gebeten, die vorhandenen Tests für eine unterrichtsbzw.
arbeitstägliche (i.d.R. fünfmal pro Woche) Testung zu nutzen.

 

K.Peter
Rektorin

 

Aktualisierung 07.03.2022
Die Testfrequenz wird auf 07.03.22 drei Testungen pro Schulwoche für alle nicht-geimpften und
nicht-genesenden Schüler/innen und in der Schule Tätigen gesenkt.
Ungeachtet dessen sind alle Schüler/innen und Beschäftigte in den Schulen, für die eine
rechtliche Verpflichtung nicht besteht, gebeten, die vorhandenen Tests für eine unterrichtsbzw.
arbeitstägliche (i.d.R. dreimal pro Woche) Testung zu nutzen.

 

K.Peter
Rektorin

 

Aktualisierung 04.04.2022
Ab Montag, den 04.04.2022, entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und
Außenbereich der Schule für Schüler/innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie
Besucher/innen.
Schüler/innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal dürfen freiwillig weiterhin eine Maske
tragen.
Es entfallen alle Abstandsregeln.
Sitzungen und Beratungsgespräche können wieder als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden
unter Beachtung des Hygieneplanes der Schule bei der Organisation und Durchführung.
Das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten ist im Musikunterricht wieder uneingeschränkt
möglich.

 

K.Peter
Rektorin

 

Aktualisierung 01.05.2022
Ab Montag, den 02.05.2022, entfällt für Schülerinnen und Schüler die Testpflicht an den Schulen.
K.Peter
Rektorin