Hausaufgabenkonzept der Grundschule Johann-Heinrich-Bolte Fehrbellin
Grundsatz
Die Erledigung der Hausaufgaben ist für alle Schüler eine Pflicht.
Bedeutung der Hausaufgaben für den schulischen Lernprozess
Sachkompetenz zur Vertiefung und Festigung der Unterrichtsinhalte zur Unterstützung des schulischen Lernprozesses Hilfe beim Einprägen, Einüben, Anwenden und Vorbereiten von Unterrichtsinhalten personelle Kompetenz Gewöhnung an eine regelmäßige, gewissenhafte Pflichterfüllung Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit einem Lerngegenstand Gewöhnung an eine sinnvolle Zeiteinteilung Methodenkompetenz Anwenden von erlernten Techniken wie Erkunden, Sammeln, Beobachten, Erproben, Einlesen zur Vorbereitung auf den Unterricht selbstständige Wahl erlernter Techniken, z.B. des Abschreibens
Hausaufgaben tragen einen unterschiedlichen Charakter. Wir unterscheiden zwischen: -terminierten Pflichtaufgaben (z.B. Plakate anfertige, eien Vortrag ausarbeiten, d.h. sie sind zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erstellen); - laufende Aufgaben mit unbegrenzter Zeitfestlegung (z.B. Vokabeln festigen, Merksätze lernen; gedächtnismäßiges Üben der Grundaufgaben in allen vier Grundrechenoperationen, das tägliche laute Lesen) - Aufgaben, die in der Eigenverantwortung des einzelnen Schülers liegen und nicht kontrolliert werden (z.B. Vorbereitung auf eine Klassenarbeit) Um dem unterschiedlichen Charakter von Hausaufgaben gerecht zu werden, wurden verbindliche Grundsätze für alle am Unterrichtsprozess Beteiligten durch die Lehrer- und Fachkonferenz festgeschrieben.
Das tägliche Lesen gehört zu den Hausaufgaben, besonders in den unteren Jahrgangsstufen. Im Fachunterricht ab Klasse 5 zählen zu den mündlichen Hausaufgabe die regelmäßige Wiederholung des Unterrichtsstoffes der letzten Stunden und auch das Vokabellernen. Sie werden nicht gesondert ins Hausaufgabenheft eingetragen.
Lehrkräfte der Schule Hausaufgaben werden regelmäßig erteilt. Dabei ist der festgelegte zeitliche Rahmen, auch übers Wochenende, nicht zu überschreiten.
Klasse 1: 30min ohne lautes Lesen Klasse 2: 30min ohne Lesen, Klasse 3/4: 45min ohne Lesen Klasse 5/6: 60min
Hausaufgaben ausschließlich über Ferien und Feiertage sind unzulässig. Es ist jedoch erlaubt, z.B Hausaufgaben von Mittwoch vor den Ferien bis Mittwoch nach den Ferien zu erteilen, weil dann auch ferienfreie Zeiten zur Anfertigung zur Verfügung stehen. Hausaufgaben werden im Unterricht gewürdigt sowie konsequent und in der Regel zeitnah kontrolliert. Es sind sinnvoll gestellte Hausaufgaben statt reine Beschäftigungsaufgaben (Qualität statt Quantität) zu erteilen, d.h. - Hausaufgaben haben eine klare Anweisung und Strukturierung; - werden zur Übung, Festigung gestellt; - tragen, wenn erforderlich, einen nach Umfang und/oder Inhalt differenzierten Charakter, - sind vielfältig, d.h. wechseln in Hinblick auf Aufgabenstellung und Übungsformen - stehen in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem aktuellen Unterricht und sind einleuchtend; - können überwiegend ohne Hilfe in angemessener Zeit erledigt werden.
Alle Hausaufgaben sind grundsätzlich auch im Klassenbuch festzuhalten. Eine Absprache in der Klassenkonferenz zu Beginn des Schuljahres kann vorsehen, dass die vermutliche Zeit eines Durchschnittsschülers der Klasse als Anhaltspunkt für die weiteren Lehrer mit vermerkt wird. Werden Hausaufgaben längerfristig erteilt, wird der Tag ebenso vermerkt.
SchülerInnen der Schule müssen sich bei Fehlzeiten selbstständig nach Hausaufgaben informieren, d.h. die Verantwortung zur Beschaffung der jeweiligen Hausaufgaben liegt in der Verantwortung des Kindes und der Eltern ; vergessene Hausaufgaben zeitnah selbstständig nachholen und dem Klassen- bzw. Fachlehrer unaufgefordert vorzeigen; alle Hausaufgaben, die sie in der vereinbarten Zeit anfertigen, sauber und ordentlich anfertigen; sich bemühen, das selbstständige und zügige Arbeiten durch Anwenden der in der Schule erlernten Arbeitstechniken stetig zu verbessern; auf Ruhe im Hausaufgabenraum achten.
Vorbereitung im Unterricht Zur Aufgabe der Lehrkraft gehört es, Hausaufgaben zu erläutern, nach Bedarf zu differenzieren,
Durchführung Hausaufgaben werden in der Regel so angefertigt, dass sie in der Regel inhaltlich und in der Form in Ordnung sind Leseübungen sollen grundsätzlich in Klasse 1/2 durch die Eltern begleitet werden über eine schriftliche Arbeit ist ab Klasse 2 im Heft das Wort „Hausaufgabe“ sowie das Datum vorzusetzen Feedback gab es Probleme, wird über eine Kurzmitteilung die Lehrkraft/das Elternhaus darüber in Kenntnis gesetzt,
Kontrolle über die Form der Hausaufgabenkontrolle entscheidet die Lehrkraft Hausaufgaben werden zu Beginn oder im Verlaufe einer Unterrichtsstunde in geeigneten Lernphasen in unterschiedlicher Form kontrolliert. Dies kann durch Vorlesen, Vergleichen, komplett oder stichprobenhafter Durchsicht erfolgen und mit Lob, Abhaken, Namenszeichen des kontrollierenden Lehrers oder mit Verstärkersymbolen abgeschlossen werden. Bei Hausaufgaben, die mit der ganzen Klasse frontal kontrolliert werden, sind die Kinder aufgefordert, durch Abhaken oder Korrigieren fehlerhafter Ergebnisse die Kontrolle sichtbar zu machen. Berichtigungen sind grundsätzlich von der Lehrkraft zu kontrollieren. Besonders notwendig ist die Kontrolle von nachzureichenden Hausaufgaben, um zu vermeiden, dass der Schüler das Gefühl hat, sie werden ja doch nicht nachkontrolliert.
Bewertung/Zensierung Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert. Das Abfragen von Wissen (z.B Englischvokabeln, Unterrichtsinhalte, Liedtexte, Gedichte) kann benotet werden, ebenso eine kreative Herangehensweise und/oder Darstellungsform, um den kreativen Anteil zu wertschätzen.
Konsequenz bei Nichterledigung Nicht gemachte Aufgaben werden (genau wie vergessene Arbeitsmittel) ins Hausaufgabenheft eingetragen und sind zeitnah zur nächsten Unterrichtsstunde nachzuarbeiten. Die jeweilige Lehrkraft entscheidet bei häufigen Versäumnissen in Absprache mit dem Klassenlehrer über Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsverhaltens. Fehlende Hausaufgaben werden bei der Beurteilung des Arbeitsverhaltens auf dem Zeugnis berücksichtigt. Bei wiederholten Versäumnissen ist es zulässig, Hausaufgaben unter Aufsicht der Lehrkraft im Anschluss an den Unterricht nach individueller Rücksprache mit den Eltern nacharbeiten zu lassen
Die getroffenen Festlegungen gelten ab dem Schuljahr 2018/19 und sind regelmäßig zu überprüfen und festzulegen/zu bestätigen.
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